BUZ Bedingungen / Berufsunfähigkeitsversicherung Klauseln
Berufsunfähigkeit - Was bedeutet Berufsunfähigkeit? Wann ist man berufsunfähig?
Das sog. Kleingedruckte einer Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BUZ genannt) darf nicht unterschätzt werden. Im Ernstfall können die zahlreichen Klauseln in den Verträgen der Berufsunfähigkeitsversicherungen zur tückischen Falle werden. Diese „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ (AVB) können dazu führen, dass ein Versicherter keinerlei Leistungen erhält, weil z. B. nach Ansicht seines Versicherers gar keine Berufsunfähigkeit vorliegt (weil der Versicherte ggf. auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann; sog. abstrakte Verweisung) oder weil der Antrag Jahre zuvor nicht vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt worden war (sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Auf einige spezielle Klauseln von Tarifen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher besonders geachtet werden. Die im Folgenden aufgeführten BUZ Bedingungen sind weitgehend unbekannt, sollten aber auch - neben den bekannten Bedingungen und Klauseln wie abstrakte Verweisung etc. - berücksichtigt werden.
BU Bedingungen - Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht und Verweisungsrecht
BUZ Bedingungen - Die wichtigsten BUZ
Bedingungen, Klauseln und Leistungen Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung befragen sämtliche Versicherer den Interessenten nach dessen Vorerkrankungen, ärztlichen Behandlungen und gesundheitliche Beschwerden. Diese Auskünfte zu Gesundheitsfragen entscheiden nicht selten über Annahme oder Ablehnung. Interessierte sollten sich hinreichend überlegen, ob sie den Fragenkatalog ehrlich beantworten können.
Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich bei anderen Versicherern zu bewerben, die etwa lediglich nach den Erkrankungen der vergangenen zehn Jahre fragen. Es ist empfehlenswert, sämtliche Krankheiten anzuführen, selbst, wenn der Vermittler versichert, "diese Wehwehchen seien doch nicht der Rede wert". Denn, wird später im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt, werden die Angaben des Antragstellers seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft.
Sollte der Versicherer dann herausfinden, dass der Versicherte bei Antragstellung unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten. Allerdings ist diese „Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten“ nur für einen bestimmten Zeitraum relevant – sie verjährt je nach Versicherer nach drei, fünf oder ggf. sogar erst nach zehn Jahren. Lediglich jene Interessenten, die sich wirklich an all ihre Krankheiten erinnern können oder tatsächlich nie krank waren, müssen keine langen Rücktrittsfristen in Betracht ziehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Verweisung im Leistungsfall
Nicht alle Versicherer haben das gleiche Verständnis von Berufsunfähigkeit, d.h. dass nicht automatisch jeder Versicherte als berufsunfähig gilt, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte muss manchmal laut Vertrag auf eine weitere zumutbare Beschäftigung ausweichen (sog. Verweisung) – allerdings mit der Einschränkung, dass sich seine soziale Stellung und seine Einkommensverhältnisse nicht deutlich verschlechtern dürfen. Bei diesem Recht auf Verweisung ist unerheblich, ob der Versicherte in dem Verweisungsberuf auch wirklich eine Stelle bekommt. Denn der Versicherte muss in manchen BUZ Tarifen das Arbeitsplatzrisiko selbst tragen.
BUZ Varianten - Erwerbsunfähigkeit - Schulunfähigkeit - Studenten
Zudem gibt es Versicherungen, die nicht etwa bei Berufsunfähigkeit, sondern erst bei Erwerbsunfähigkeit eine BUZ Leistung erbringen – also dann, wenn der Betroffene keinerlei Job mehr verrichten kann. Für Kinder, Schüler, Studierende und Auszubildende macht diese Konstellation Sinn, wenn der Vertrag eine weitere Klausel enthält: Nach Abschluss der Berufsausbildung bzw. bei Ausübung eines Berufs muss die Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko der Berufsunfähigkeit voll abdecken.
Die Voraussetzungen zur Leistungspflicht sind ein weiterer möglicher Stolperstein: Einige Versicherer zahlen die Rente nur, wenn ein Attest des Arztes vorliegt, demnach der Versicherte aller Voraussicht nach „auf Dauer“ berufsunfähig sein wird. Dieser Sachverhalt ist aber schwer vorhersehbar, weshalb manche Berufsunfähigkeitsversicherungen einen bestimmten Zeitraum festlegen. Beispielsweise erfolgen bereits Leistungen, wenn der Versicherte ein halbes Jahr nicht in der Lage ist zu arbeiten.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Arztanordnungsklausel
Die umstrittene Arztanordnungsklausel, nach der ein Versicherer verlangen kann, dass der Betroffene bestimmte „zumutbare“ Behandlungsmethoden in Anspruch nimmt, wird bestenfalls vom Versicherer gestrichen und die Entscheidung über etwaige Behandlungen dem Patienten überlassen.
Wird ein Betroffener berufsunfähig, hat er zunächst andere Dinge als die Meldefrist der Versicherungen im Kopf. Es kommt vor, dass sich Versicherte erst ein oder zwei Jahre nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bei ihrer Gesellschaft melden – etwa, weil erst einmal die Meldung an den gesetzlichen Versicherer erfolgt ist und dort noch geprüft wird oder weil der Versicherte Krankengeld erhält und deshalb davon ausgeht, es handle sich um eine Arbeits-, nicht aber um eine Berufsunfähigkeit. In der Regel gilt, dass wer länger als drei Monate mit der Meldung beim Versicherer wartet, seine Rente erst von dem Monat an bekommen wird, in dem der Versicherer Kenntnis von der Berufsunfähigkeit erlangt hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Karenzzeit
Es können einige Monate verstreichen, bis die Prüfung auf Leistungspflicht seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen ist und Leistungen bewilligt werden. Der Versicherte muss teilweise die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch weiterzahlen, wenn er sich bereits berufsunfähig gemeldet hat – und keine Einnahmen erzielt. Wer eine Karenzzeit für die Zahlung seiner Rente akzeptiert, zahlt geringere Versicherungsprämien. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Versicherte sicher weiß, dass er auch ohne Einkommen oder Rente einige Zeit durch Rücklagen über die Runden kommen kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Staffelung - 50% - 75% - 25%
Die Berufsunfähigkeitsrente unterliegt einer Staffelung, die je nach Versicherer variieren kann. Der Höchstbetrag wird meist gezahlt, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Andere Versicherer zahlen z. B. ein Drittel der Rente bei zwei Drittel Berufsunfähigkeit oder 75 Prozent des Rentenhöchstbetrages, wenn der Versicherte zu 25 Prozent berufsunfähig ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verknüpfung der BUZ mit einer Lebensversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Lebensversicherung zu knüpfen, ist nicht ungewöhnlich. Kann ein Versicherter die Beiträge zur Lebensversicherung temporär nicht bezahlen, gibt es die Möglichkeit, von den Beiträgen freigestellt zu werden – allerdings mit dem großen Manko, dass dann häufig der Schutz der Berufsunfähigkeit erlischt. In diesem Fall muss die Berufsunfähigkeitsversicherung erneuert werden, sobald der Versicherte seine Beiträge wieder zahlen kann – zu neuen Bedingungen und mit neuem Gesundheits-Check. Einige Gesellschaften ermöglichen jedoch die Beitragsfreistellung und die anschließende Weiterführung des Vertrages zu den alten Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung.
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